Was ist ein Psychotherapeut?

Psychotherapeut mit Patient während der Psychotherapie in der Praxis in FankfurtDas ist eine Berufsbezeichnung für psychotherapeutisch tätige Ärzte, Psychologen und Pädagogen. Sie haben eine auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie absolviert. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich geschützt.

Kinderpsychologe und Kinder-und-jugendlichenpsychotherapeutVerfasst von
Tobias Szuwart – Psychotherapeut
Termine online oder in der Frankfurter Praxis. Abrechnung: Alle Kassen und privat.

Inhalt - Übersicht

Berufsbezeichnungen und Unterschiede für Psychologe und Psychiater sowie Psychotherapie ...

Nicht ohne Approbation

Muster Approbationsurkunde Psychotherapeut Frankfurt HessenDie Zulassung zur Ausübung der Heilkunde der Approbation (für Heilberufe) ist Pflicht! So regelt es das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)[1] bzw. die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)[2]. Wer keine Approbationsurkunde vorweisen kann, ist kein Psychotherapeut (PT)oder kein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP)! 

Berufsrechtliche Regeln und Qualitätsstandards in der Psychotherapie

Der Beruf ist ein freier Beruf. Zudem zählt er zu den klassischen Kammerberufen, für die strenge standes- und berufsrechtliche Regelungen gelten. Angehörige der Berufsgruppe sind entweder in den Ärztekammern oder Psychotherapeutenkammern der jeweiligen Bundeländer organisiert. Diese stehen Patienten auch bei Konflikten, Grenzverletzungen oder Fehlverhalten von Behandlern zur Seite. Sie informieren und beraten auch zum Thema Patientenrechte.

Erlaubte Berufsbezeichnungen

In Deutschland sind die Bezeichnungen „Psychotherapeut“, „Psychologischer Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ durch das Strafgesetzbuch (§ 132a StGB) und das im Jahr 1998 erlassene Psychotherapeutengesetz (§ 1 PsychThG) geschützt und fest vorgegeben.

Ein Heilpraktiker ist ein Therapeut, aber kein Psychotherapeut!

Heilpraktiker dürfen sich nicht „PT“ nennen. Das gilt auch für Heilpraktiker für Psychotherapie mit dem die sogenannten „kleinen Heilpraktikerschein“. Dennoch versuchen einige Heilpraktiker immer wieder dies mit (mehr oder weniger) geschickten Formulierungen dies zu umgehen. Fehlende Ausbildungsstandarts, Befugnisüberschreitungen (z.B. „Traumatherapie“) und fehlende Abgrenzung werden regelmäßig von Wissenschaftlern, Ärzte- und Psychotherapeutenkammern kritisiert.

medizinisch ... Was ist ein Psychiater?

Die Beziehung Psychiater ist ebenfalls rechtlich geschützt und darf nur von Fachärzten für Psychiatrie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie geführt werden. Sie dürfen Medikamente verschreiben und fokussieren sich eher auf die körperlichen und organischen Aspekte. 

psychologisch ... Was ist ein Psychologe?

Die Beziehung Psychologe ist ebenfalls rechtlich geschützt und darf nur von Absolventen des Psychologiestudiums geführt werden. Allerdings ist das eine rein wissenschaftliche Ausbildung, sie ist nicht ärztlich oder therapeutisch ausgerichtet.

Aufgaben von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

PT diagnostizieren und behandeln psychische Störungen und Erkrankungen nach wissenschaftlichen Methoden. Die unterschiedlichen Krankheitsbilder, Forschungsschwerpunkte, Wissenschaftsauffassungen und Menschenbilder haben zur Entwicklung verschiedener wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren geführt. Dies sind die systemische Therapie, Verhaltenstherapie und Psychoanalyse bzw. analytische Psychotherapie sowie die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Alle Formen können als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Kombitherapie durchgeführt werden.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind auf Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr  spezialisiert. Auch wenn sie in die Behandlungen Eltern und Bezugspersonen mit einbeziehen können, fallen Erwachsene nicht in ihren Zuständigkeitsbereich.

Erkrankungen behandeln nach Richtlinien-Verfahren der Psychotherapie

Derzeit gibt es in Deutschland durchn Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vier wissenschaftlich anerkannte und für approbierte Psychotherapeuten abrechenbare Verfahren:

Wo sind Psychotherapeuten tätig

Viele Therapeuten arbeiten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Sie sind dann als Psychologische Psychotherapeuten und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in einer Praxis niedergelassen. Allerdings können sie auch in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie tätig sein. Dort arbeiten sie dann wie ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Medikamente verschreiben ist ihnen allerdings nicht erlaubt! 

Ausbildung: z.B. zum psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychologiestudium

Im Arzt-/Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind alle Ärzte, Psycho­therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eingetragen, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen, angestellt sind, eine Zulassung anstreben oder sich in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungs­­zentrum (MVZ) anstellen lassen möchten. Sie alle dürfen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechen. 

Ärzte und PT mit Wohnsitz in Hessen müssen beispielsweise die Eintragung bei der KV Hessen in Frankfurt beantragen. Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister erfolgt einmalig und gilt bundesweit.

Die Eintragung in das Arztregister ist Grund­voraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit. Die Arztregister­eintragung setzt unter anderem eine abgeschlossene Weiter­bildung als Facharzt oder eine Ausbildung als Psycho­therapeut in einem der drei Richtlinien­verfahren voraus. Das Arzt-/Psychotherapeutenregister kann für jedermann bei der Kassenärztlichen Vereinigungen eingesehen werden. PT sind dazu verpflichtet die dortigen Angaben bei Veränderungen zu aktualisieren.

Kassenärztliche Vereinigung und gesetzliche  Krankenversicherung

Arztregister und Psychotherapeutenregister

Im Arzt-/Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind alle Ärzte, Psycho­therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eingetragen, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen, angestellt sind, eine Zulassung anstreben oder sich in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungs­­zentrum (MVZ) anstellen lassen möchten.

Ärzte und Psychotherapeuten mit Wohnsitz in Hessen müssen beispielsweise die Eintragung bei der KV Hessen in Frankfurt beantragen. Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister erfolgt einmalig und gilt bundesweit.

Die Eintragung in das Arztregister ist Grund­voraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit. Die Arztregister­eintragung setzt unter anderem eine abgeschlossene Weiter­bildung als Facharzt oder eine Ausbildung als Psycho­therapeut in einem der drei Richtlinien­verfahren voraus. Das Arzt-/Psychotherapeutenregister kann für jedermann bei der Kassenärztlichen Vereinigungen eingesehen werden. Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet die dortigen Angaben bei Veränderungen zu aktualisieren.

Vertragspsychotherapeuten für gesetzlich Versicherte

Vertragspsychotherapeuten sind Inhaber einer Zulassung, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten berechtigt. Sie dürfen gesetzlich versicherte Patienten in ihren Praxen behandeln und ihre Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Natürlich dürfen sie auch privatversicherte Patienten oder Selbstzahler behandeln. Der Unterschied zu den so genannten privaten Praxen liegt darin, dass privat Praxen keine Zulassung besitzen und es ihnen folglich nicht möglich (bzw. nur in der Kostenerstattung) ist mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.

Psychotherapeutensuche

Suche Psychotherapeut in der Nähe

Patient sucht Psychotherapeut in Frankfurt mit google Grundsätzlich kann man im Internet via Google nach Psychotherapeuten suchen. Allerdings betreiben nicht alle Psychotherapeuten Webseiten oder diese sind unübersichtliche. Besser ist es in verschieden Listen nach psychotherapeutischen Behandlern suchen. Solche Listen werden u.a. von der Kassenärztliche Vereinigung oder der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des jeweiligen Bundeslandes vorgehalten. Auch die Krankenkassen sind bei der Suche nach einem möglichen Behandler behilflich. Damit erstaren Sie sich Zeit und sind sicher bei einem Behandler mit der richtigen Qualifikation.

Psychotherapeutensuche der KV – Die einfachste und beste Möglichkeit der Suche

Die einfachste Möglichkeit ist die Psychotherapeutensuche auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung. Anders als bei den Suchmaschinen wie google o.ä. ist dort folgende Suchparameter sichergestellt:

  • Approbation des Psychotherapeuten
  • Weiterbildung in einem Richtlinien-Verfahren
  • Auswahl des Verfahrens (Analytische, tiefenpsychologisch fundierte, verhaltenstherapeutische oder systemische Psychotherapie) in der Suchmaske möglich
  • Auswahlmöglichkeit: weiblich/ männlich
  • Kassenzulassung für die Behandlung von gesetzlich Versicherte
  • Keine Kosten für den Patienten
  • für Erwachsene psychologische und ärztliche Psychotherapeuten
  •  Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten 
  •  Heilpraktiker (für Psychotherapie) o.ä. sind nicht gelistet
  •  alle notwendigen Kontaktdaten werden dort vorgehalten

 

Psychotherapeutensuche der Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Nützliche Links für Patienten und Betroffene