Einzelpsychotherapie

In der Einzelpsychotherapie erhalten Patienten individuell abgestimmte Behandlungen. Die Psychotherapie findet im Eins-zu-eins-Kontakt mit dem Therapeuten statt im Gegensatz zur Gruppenpsychotherapie. Eine Einzelpsychotherapiesitzung dauert 50 Minuten und findet ein- bis zweimal in der Woche statt.

Kinderpsychologe und Kinder-und-jugendlichenpsychotherapeutVerfasst von
Tobias Szuwart – Psychotherapeut

Approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, tiefenpsychologisch fundiert & Gruppentherapeut

Inhalte - Übersicht

Bedarfsorientierte Ansätze

Die Einzelpsychotherapie findet auf tiefenpsychologisch fundierter Grundlage statt. In dieser wissenschaftlich fundierten Therapieform werden persönlichen Bedürfnisse und Zugängen besonders beachtet. Aus diesem Grund werden neben den klassischen gesprächstherapeutischen Angeboten auch Elemente der Kunst-, Musik-, Verhaltens-und Körperpsychotherapien eingesetzt. Tiefenpsychologische bzw. psychoanalytische Modelle bilden hier die grundlegenden Erklärungssysteme und werden bei Bedarf durch andere Ansätze ergänzt.

Bezugspersonen Sitzungen mit Eltern

Eltern mit Kind in Psychotherapie PraxisBei Kindern und Jugendlichen sind, je nach Entwicklungsstand, gemeinsame Sitzungen mit den Eltern vorgesehen. Wenn es notwendig oder sinnvoll erscheint können daran auch anderen wichtige Bezugspersonen wie Geschwister, Großeltern, Lehrer und sogar Trainer teilnehmen. Das familiäre Gefüge und das soziale Umfeld können so in die Therapie mit eingebunden und mit unterstütz werden.

Probatorische Sitzungen

Zu Beginn der Behandlung finden probatorische Sitzungen statt (Probesitzungen), sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Danach kann gemeinsam entscheiden, ob die gemeinsame psychotherapeutische Arbeit fortführt wird. Die probatorischen Sitzungen werden in der Regel von den Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen bezahlt.

Antrag bei Krankenkasse bzw. Krankenversicherung

Wird sich für eine Fortführung der Arbeit entschieden, wird ein Antrag bei Krankenkasse bzw. Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) zur Kostenübernahme von weiteren Psychotherapiesitzungen gestellt.

Je nach Problematik kann sich für eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (70 bis 180 Sitzungen) entschieden werden. Bewilligte Sitzungen müssen nicht aufgebraucht werden, eine Beendigung der Behandlung ist jederzeit möglich.

Um bei der gesetzlichen Krankenkasse, der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe eine Kostenübernahme für eine Einzelpsychotherapie zu erwirken, ist eine Diagnose eine notwendige Voraussetzung.

Störungsbilder

Entsprechend werden u.a. folgende Störungsbilder diagnostisch aufgegriffen und behandelt:

  • Ängste und Phobien: Angst vor Tieren, Klaustrophobie, Platzangst,…
  • Generalisierte Angststorung
  • Panikattacken
  • Depressionen: Geringes Selbstwertgefühl, sozialer Rückzug, gedrückte Stimmung
  • Emotionale Störungen und Probleme: Stimmungsschwankungen, Schuldgefühle o.ä.
  • Schlafstörungen: Ein- und Durchschlafstörungen
  • Schulische Schwierigkeiten: Leistungseinbrüche, Konflikte mit Lehrern, Probleme mit Mitschülern, Mobbing, Schulangst sowie Prüfungsangst
  • Störung des Sozialverhaltens: Häufige Konflikte, Regelüberschreitungen
  • Familiäre Konflikte zwischen den Eltern und dem Kind
  • Aufmerksamkeitsdefizitstörung / Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS)
  • Hyperkenisches Syndrom / Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Zwänge
  • Ticstörung: Motorische oder vokale Tics
  • Psychosomatische Störungen: Körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund wie z.B.: Kopf- oder Bauchschmerzen, Asthma, Neurodermitis
  • Essstörung: Magersucht, Bulimie oder Binge-Eating
  • Beziehungsstörung: Trennungsangst, Verlustängste, Probleme wegen Scheidung, Trennung und Verlust
  • Akute Belastungsreaktionen und Anpassungsstörung
  • Traumafolgestörungen wie Posttraumatische Belastungsstörung
  • Elektiver Mutismus: Ihr Kind spricht plötzlich nicht mehr oder nur noch mit bestimmten Personen
  • Persönlichkeitsstörung
  • Selbstverletzendes Verhalten: Ritzen, Schneiden u.s.w.
  • Burnout

Ziel der Einzeltherapie

Das Ziel einer Einzeltherapie ist, die Probleme, Anliegen und Symptome verstehbar zu machen und Lösungen zu finden, die den Leidensdruck verringern. Allerdings orientiert sich die tiefenpsychologische Psychotherapie immer an den Ursachen, die sich hinter einer Symptomatik verbergen.