Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:
Aufgaben, Qualifikation und Methoden
Wer behandelt psychische Erkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen?
Die Behandlung psychischer Erkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten übernommen. Solange die Anmeldung vor dem 21. Geburtstag erfolgt, können die Patienten im Verlauf der Behandlung auch älter als 21 Jahre sein – das ist problemlos möglich.
Neben der Behandlung des Patienten sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch berechtigt, Sitzungen mit Bezugspersonen durchzuführen, beispielsweise mit Eltern, anderen Familienangehörigen, Lehrern oder weiteren wichtigen Personen aus dem Umfeld. Aufgrund der Einbettung des Kindes in den familiären Kontext trägt eine enge Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeut und Eltern bzw. Verwandten in hohem Maß zum Therapieerfolg bei.
Gesetzliche Grundlagen und Zugangsvoraussetzungen
Die Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ist im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1999 gesetzlich verankert und geschützt. Erst nach einer staatlich geregelten Ausbildung (Weiterbildung) zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten darf diese Berufsbezeichnung geführt werden.
Neben einem abgeschlossenen Psychologiestudium wurden auch die Studiengänge (Sozial-)Pädagogik sowie – abhängig vom Bundesland – Soziale Arbeit, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften und Lehramt als Zugangsvoraussetzungen anerkannt. In der Regel verschreiben Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten keine Medikamente – es sei denn, sie haben zuvor ein Medizinstudium abgeschlossen.
Therapeutische Methoden und Arbeitsweise
Als methodisches Vorgehen kommen – neben den üblichen psychotherapeutischen Gesprächen – bei Kindern verstärkt spielerische und kreative Elemente zum Einsatz, z. B. Spielen, Zeichnen oder andere gestalterische Tätigkeiten. Diese aktiven Anteile ermöglichen den gezielten Aufbau einer therapeutischen Beziehung. In der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie wird die Spieltherapie als diagnostisches Instrument und beziehungsorientierte Behandlungsform genutzt.
In der Regel sind Einzelpsychotherapien vorgesehen. Mit einer Zusatzausbildung zum Gruppenpsychotherapeuten können auch Gruppentherapien angeboten werden. Ebenso sind Online-Therapieangebote seit Anfang 2025 vollumfänglich erlaubt und vorgesehen.
Interview: Spieltherapie als
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
private Krankenversicherungen
und alle Krankenkassen
Abrechnung und Kostenübernahme
Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen muss ein Psychotherapeut über eine sogenannte Kassenzulassung verfügen. Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen.
Zu den therapeutischen Richtlinienverfahren, die üblicherweise von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen werden, zählen:
-
Analytische Psychotherapie
Reform der Psychotherapie-Ausbildung
Mit der Reform der Psychotherapie-Ausbildung ist es seit dem 1. September 2020 nicht mehr möglich, die Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf Grundlage der früheren Grundberufe zu beginnen. Die Reform führte eine grundlegend neue, universitäre Ausbildung ein, die mit einem Bachelor in Psychologie beginnt, gefolgt von einem Masterstudium und einer anschließenden psychotherapeutischen Weiterbildung.
Studierende, die ihr Psychologiestudium vor diesem Stichtag begonnen hatten, konnten ihre Ausbildung nach altem Recht abschließen, dies jedoch nur bis spätestens zum 31. August 2032.
Ob und in welchem Umfang die hohen Qualitätsstandards der früheren Ausbildung beibehalten werden können, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Insbesondere die tiefgehende Vertiefung in spezifische Verfahren – wie Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Therapie, analytische oder systemische Psychotherapie – ist in der neuen Struktur so nicht mehr vorgesehen.
FAQ zu Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
FAQ zu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Für wen eignet sich die Systemische Psychotherapie?
Für Jugendliche ab 15 Jahren, junge Erwachsene und Erwachsene, insbesondere bei:
- Depression
- Ängsten
- Überlastung / Burnout
- Stressbelastungen
- Anpassungsstörungen
- soziale Ängsten
- Ängste die Wohnung zu verlassen
- beruflicher oder familiärer Einbindung
- Studium, Ausland, Umzug
Die systemische Psychotherapie eignet sich für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene. Sie ist inzwischen als Richtlinienverfahren anerkannt und etabliert. Da sie teilweise aus der Familientherapie hervorgegangen ist, eignet sie sich besonders für die Arbeit mit Paaren und Familien – nicht nur für die klassische Einzel- oder Gruppentherapie.
Darüber hinaus finden systemische Methoden auch Anwendung in der Elternberatung, im Elterncoaching sowie in sozialpädagogischen Kontexten, beispielsweise zur Klärung von Rollen, Kommunikationsmustern und familiären Belastungsfaktoren (systemische Beratung)
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ja. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sitzungen einer systmeischen Psychotherapie als Präsenztermine aber auch als Online-Therapie. Private Kassen erstatten in der Regel ebenfalls, teils abhängig vom individuellen Tarif oder Vertrag.
Brauche ich eine ärztliche Überweisung?
Für den Zugang zur systmeischen Psychotherapie wird KEINE ärztliche Überweisung benötigt.
Wissenschaftlische und rechtliche Quellen sowie Berufs- und Fachverbände
- von Schlippe, A. & Schweitzer, J. (2014). Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung II: Das störungsspezifische Wissen. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
- von Schlippe, A. & Schweitzer, J. (2016). Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung I: Das Grundlagenwissen. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
- Neumann, K. (2015). Systemische Interventionen in der Familientherapie. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
- Couvert, B. (2024). Vererbte Geschichte: Wie psychische Erfahrungen an nachfolgende Generationen weitergegeben werden. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
- Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF)
- Bundespsychotherapeuten-
kammer (2024). Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab 1. Juli Kassenleistung. Veröffentlicht am 2. Juli 2024. Verfügbar unter: https://www.bptk.de/neuigkeiten/systemische-therapie-bei-kindern-und-jugendlichen-ab-1-juli-kassenleistung/ (abgerufen am 02.12.2024). - Berking, M. & Rief, W. (Hrsg.) (2021). Klinische Psychologie und Psychotherapie (4. Auflage). Berlin/Heidelberg: Springer Verlag.
- Levold, T. & Wirsching, M. (Hrsg.) (2023). Systemische Therapie und Beratung – Das große Lehrbuch. Bern: Hogrefe
- Bühring, P. (2020). Systemische Therapie: Viertes Richtlinienverfahren im Juli gestartet. Deutsches Ärzteblatt, Ausgabe 26/2020. Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/214463 (abgerufen am 02.10.2024)
