Was ist ein Jugendpsychologe? Unterschiede, Berufsbezeichnung & korrekte Qualifikation ...
Die Bezeichnung Jugendpsychologe bzw. Kinderpsychologe wird häufig irreführend und falsch für „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ gebraucht. Dabei ist die Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ gesetzlich geschützt. Das Führen der Bezeichnung und die Berufsausübung erfordern eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation), so fordert es das Psychotherapeutengesetz. Die falsche Verwendung und die Verwechslung mit dem Begriff „Jugendpsychologe“ ist problematisch und führt nicht nur deshalb zu Schwierigkeiten bei Patienten und Hilfesuchenden.
online & vor Ort
Hier finden Sie alle wichtigen Infos über Jugendpsychologen:
- Korrekte Berufsbezeichnungen und Aufgaben nach PyschThG
- Krankenversicherungen und Kosten
- Bis zu welchem Alter?
- Infos für Jugendliche und junge Erwachsene- Anonymität: Ohne die Eltern!
- Erfolgreiche Suche nach einem guten Behandler in der Nähe
Inhalte - Übersicht
Jugendpsychologe versus Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Im Gegensatz zu „Jugendpsychologe“ handelt es sich bei dem Begriff Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nicht gerade um eine gelungene und einfache Wortwahl. Patienten und selbst Fachpersonal haben regelmäßig Schwierigkeiten sich die Bezeichnung zu merken oder richtig zu zuordnend. Für die Patienten bedeutet die große Auswahl an Psychotherapeuten, Behandlern und Spezialisten neben all den offensichtlichen Vorteilen an dieser Stelle auch Nachteile. Zur Suche nach einem geeigneten Behandler gehören die verwirrenden Berufsbezeichnungen leider dazu.
Berufsbezeichnungen gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Das Psychotherapeutengesetz schreibt für psychotherapeutisch tätige Behandler die Berufsbezeichnungen Psychotherapeut als allgemeine Bezeichnung verbindlich vor. Darüber hinaus sind folgende spezifische Bezeichnungen zulässig:
| Berufsbezeichnung | Kürzel |
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut | KJP |
Psychologischer Psychotherapeut | PP |
Ärztlicher Psychotherapeut | ÄP |
Wer ist auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen spezialisiert? - Ausbildung zum Jugendpsychologen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Psychologische Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Die genannten Berufe sind akademische Heilberufe mit staatlicher Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation). Die Behandler verfügen über langjährige Aus- und Weiterbildungen nach dem Studium. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen findet durch sie in Praxen, Institutsambulanzen sowie in Kliniken statt. Beratungsstellen können eine erste Anlaufstelle für Hilfesuchende sein, dort erfolgten jedoch keine psychotherapeutischen Behandlungen. Hier können auch Psychologen, Sozial Arbeiter oder Sozialpädagogen beratend tätig sein. Das gleiche gilt für Einrichtungen der Jugendhilfe.
Was macht ein Jugendpsychologe?
Ein Jugendpsychologe bzw. richtiger Weise ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut diagnostiziert und behandelt Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bei:
- Psychologischen Problemen Beziehungsstörung, Trennungsangst, Verlustängste, Probleme wegen Scheidung, Trennung und Verlust
- Schulische Schwierigkeiten: Schlechte schulische Leistung, Konflikte mit Lehrern, Probleme mit Mitschülern, Mobbing sowie Prüfungsangst
- Konflikte zwischen Elternteilen und Sohn bzw. Tochter
- Psychosomatischen Erkrankungen (seelisch bedingte körperlicher Krankheitsbilder) körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund wie z.B.: Kopf- oder Bauchschmerzen; Asthma und Neurodermitis
- Psychischen Krankheiten
- Psychischen Störung nach ICD-10
Therapie und Behandlung erfolgen durch Psychotherapie und nicht durch Medikamente. Eine begleitende Arbeit mit den Bezugspersonen kann auch möglich sein, wenn dies erforderlich und gewünscht ist. Bei familiären Konflikten, bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen, bei Fremdunterbringung oder bei gerichtlichen Fragestellungen hinzugezogen werden. Eher selten sind sie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB 8 oder im Jugendamt anzutreffen.
Häufige und typische Diagnosen
- Angststörungen F41: Ängste
- Phobische Störungen F40: Phobie vor Tieren, Platzangst, Klaustrophobie
- Generalisierte Angststörungen
- Panikstörung und Panikattacken F41.0
- Emotionale Störungen
- Stimmungsschwankungen, Schuldgefühle o.ä.
- Depressionen: Schlechtes Selbstwertgefühl, Selbstwert, gedrückte, depressive Stimmung
- Zwangsstörung F42
- Stress und Leistungsdruck
- Brunout bei Jugendlichen
- Ticstörung: Motorische oder vokale Tics
- Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen F43
- Traumafolgestörungen wie Posttraumatische Belastungsstörung
- Schlafstörungen: Ein- und Durchschlafstörungen und Alpträume
- Aufmerksamkeitsdefizitstörung / Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS), Hyperkenisches Syndrom / Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und Konzentrationsschwierigkeiten
- Persönlichkeitsstörung
- Störung des Sozialverhaltens: Häufige Konflikte, Streit, Regelüberschreitungen
- Psychosomatische Störungen F45
- Selbstverletzendes Verhalten: Ritzen, Schneiden u.s.w.
- Essstörung: Magersucht, Bulimie oder Binge-Eating
Welche Methoden und Techniken werden verwendet?
Von der gesetzlichen Krankenkassenversorgung zugelassenen sind vier Richtlinien-Verfahren:
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- analytische Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie (bislang nur ab 18 Jahre)
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die von der gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen vier Richtlinien-Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie unterscheiden sich nicht nur konzeptionell. Sie haben auch Unterschiede im Hinblick auf die Länge und Dauer der Behandlung (siehe Tabelle: bewilligenden Stundenkontingente). Ob eine Einzeltherapie, eine Gruppentherapie oder eine Kombination von beiden durchgeführt wird, spielt ebenfalls eine Rolle.
Jeder Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten geht eine psychotherapeutische Sprechstunde voraus. Danach folgen bis zu sechs probatorische Sitzungen, sie dienen dem Ausprobieren, dem gegenseitigen Kennenlernen und einer Diagnostik. Erst dann folgen in der gesetzlichen Krankenkasse die Bewilligungsabschnitte der Kurzzeittherapie 1 und 2, die beide umfassen 12 Stunden (zzgl. jeweils 3 Bezugspersonensitzungen) oder/ und der Langzeittherapie und deren Verlängerung.
Tabelle: Therapieverfahren und bewilligte Stundenkontingente
Abkürzungen: Analytische Psychotherapie (AP), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP), Verhaltenstherapie (VT); Langzeittherapie (LZT); EZ = Einzeltherapie; GT = Gruppentherapie
| LZT | AP | TP | VT |
Jugendliche EZ GT | 90/ 60 | 90/ 60 | 60/ 60 |
| Verlängerung | |||
Jugendliche EZ GT | 180/ 90 | 180/ 90 | 80/ 80 |
Psychotherapie für Jugendliche und junge Erwachsene
Bis zu welchem Alter?
Merke: Anmeldung von dem 21. Geburtstag! Ab 15 Jahre gilt man bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als Jugendlicher. Von 18. bis zum 21. Lebensjahr zählt man als junger Erwachsener. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann man bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Psychotherapie beginnen und darüber hinaus auch beenden. Das bedeutet man kann im Alter von 20 Jahren und 11 Monaten eine Jugendpsychotherapie beginnen und diese durch aus mehrere Jahre bei dem Jugendpsychotherapeuten weiterführen.
Wichtig: Ohne die Eltern - Schweigepflicht und anonym
Ist man bei der GKV versichert, kann man ab 15 Jahren anonym und ohne das Wissen der Eltern eine Therapie bei einem Jugendpsychologen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beginnen. Es gilt die Schweigepflicht. Diese gilt für Inhalte aus der Therapie genauso wie für die Information über eine Anmeldung oder darüber ob der Patient vorstellig wurde.
Erfolgreiche Suche nach Jugendpsychologen und Psychotherapeuten
Für eine erfolgreiche Suche ist es von bedeutendem Vorteil die Psychotherapeutensuche der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung der Bundesländer zu nutzen. Dort können die vier sogenannten Richtlinien-Verfahren, welche von der Krankenkasse bezahlt werden, ausgewählt werden. Diese sind die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie und die systemische Therapie.
Wählen kann man auch dort auch zwischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychologischen Psychotherapeuten oder Ärztlicher Psychotherapeut sowie dem Geschlecht des Behandlers.
In den Suchmasken der Kassenärztlichen Vereinigungen sind alle Psychotherapeuten und Ärzte zu finden, die eine Zulassung haben um mit den gesetzliche Krankenkassen (GKV) abzurechen. Laut GKV-Spitzenverband gibt es etwa 110 gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland. Zu den größten und bekanntesten gesetzlichen Krankenversicherungen zählen z.B.:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Barmer
- DAK
- IKK Classic
- AOK
Allerdings bieten alle gesetzlichen Versicherungen auch sogenannte private Tarife an. In welchem Tarif man sich befindet lässt sich durch einen kurzen Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse schnell heraus finden.
Einen guten Jugendpsychologen in der Nähe finden mit der KV-Suche
- Baden-Württemberg: Suche Psychotherapeuten – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
- Bayern: Suche nach Psychotherapeuten – Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
- Berlin: Psychotherapeuten-Suche – Kassenrärztliche Vereinigung Berlin
- Bremen: Psychotherapeuten-Suche – Kassenärztliche Vereinigung Bremen und Bremerhaven
- Hessen: Arztsuche – Kassenärztliche Vereinigung Hessen
- Hamburg: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern: Arztsuche – Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen: Psychotherapeuten- und Arztsuche von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und der Ärztekammer Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen Psychotherapeuten-Suche leicht gemacht – Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
- Rheinland-Pfalz: Arztsuche – Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
- Saarland: Arztfinder – Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
- Sachsen: Suche nach Ärzten und Psychotherapeuten in Sachsen KV Sachsen
- Sachsen-Anhalt: Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
- Thüringen: Suche nach Ärzten und Psychotherapeuten – Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Jugendpsychologie
Die Jugendpsychologie ist wie die Kinderpsychologie ein Teilbereich der Entwicklungspsychologie und gehört damit zum Fach Psychologie. Ihr Gegenstand ist die Erforschung von altersbezogenen Veränderungen im menschlichen Erleben und Verhalten – also dem Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Dabei beginnt sie bereits im Mutterleib (Pränatale Entwicklung) und geht über die frühe, mittlere und späte Kindheit bis hin zur Pubertät bzw. der Adoleszenz. Der Schwerpunkt der Untersuchungen liegt hier natürlich auf dem Begriff und Altersbereich der Jugend, sowie seinen historischen Veränderungen und Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Jugendpsychologie studieren
Wer Jugendpsychologie studieren will und sich wissenschaftlich (aber nicht als Jugendpsychologe therapieren möchte) mit Kindern und deren Entwicklung auseinandersetzen möchte muss das Fach Psychologie an einer Universität oder Hochschule studieren. Fernuniversitäten sind dazu nicht geeignet. Mit einer entsprechenden Fächerauswahl und Schwerpunktsetzung im Studium ist dies jedoch möglich. Hier gilt es sich vorab über die Ausrichtung der jeweiligen Universitäten, Hochschulen und deren Fachbereiche zu informieren. Die Forschungsschwerpunkte der Lehrbeauftragten unterscheiden sich zwischen den Hochschulen. Bei Interesse an dem Fachgebiet sollte im Vorfeld eine informierte Entscheidung für einen geeigneten Studienort getroffen werden.
FAQ zum Jugendpsychologen
Brauche ich eine ärztliche Überweisung für ein Erstgespräch oder für die Therapie?
Nein, für ein Erstgespräch oder den Beginn einer Jugendpsychotherapie benötigen Jugendliche keine ärztliche Überweisung. Sie können sich direkt in der Praxis anmelden – entweder alleine (ab 15 Jahren auch anonym) oder gemeinsam mit ihren Eltern.
Kann ich auch ohne eine Diagnose zu Ihnen kommen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Aber dann können die Sitzungen nicht über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet werden, denn das setzt eine behandlungsbedürftige Diagnose voraus.
Sind Diagnosen zwingend notwendig?
Die Psychotherapie ist eine Heilbehandlung, die nur dann von einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung anerkannt und bezahlt wird, wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt – zum Beispiel eine psychische Störung. Die Diagnose dieser Erkrankung wird der Krankenkasse zwar nicht mitgeteilt, muss aber dennoch gestellt werden.
Sitzungen bei einem Psychotherapeuten können nur dann ohne Diagnose erfolgen, wenn sie selbst bezahlt werden.
Können Sie mich als Psychotherapeut krankschreiben oder mir ein Attest ausstellen?
Nein, als (Psychologischer Psychotherapeut bzw.) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut darf ich keine Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) ausstellen – das dürfen nur Ärztinnen und Ärzte.
Ab welchem Alter ist eine Therapie ohne Wissen der Eltern möglich?
Ab 15 Jahren sind die Termine beim Psychotherapeuten für Jugendliche anonym. Damit erfährt niemand von den Terminen, den Inhalten oder der Therapie, auch nicht die Eltern! Psychotherapeuten stehen allen(!) gegenüber unter Schweigepflicht.
Können Online-Sitzungen eine Therapie vor Ort ersetzen?
Grundsätzlich ist die Online-Psychotherapie als gleichwertig zur Therapie vor Ort anzusehen. Aus diesem Grund haben auch die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Januar 2025 die Online-Psychotherapie in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Online-Psychotherapie ist eine gute Möglichkeit, von überall auf der Welt ohne Unterbrechung eine Behandlung zu beginnen und fortzuführen – egal, ob man weit entfernt wohnt, in eine andere Stadt umzieht, dort studiert oder im Urlaub ist.
Weiterführende Infos & Quellen
Hilfreiche Links und wichtige Adressen für Eltern und Patienten
Wichtige Literatur zur Jugendpsychologie und Kindes- bzw. Jugendentwicklung
Erik H. Erikson
- Identität und Lebenszyklus. Drei Aufsätze; Frankfurt a. M. 1966; 2. Aufl. 1973
- Jugend und Krise. Die Psychodynamik im sozialen Wandel. Klett. 1974
- Der vollständige Lebenszyklus; Frankfurt a. M. 1988; 2. Aufl. 1992
Anna Freud – Die Schriften der Anna Freud
- Kriegskinder; Berichte aus den Kriegskinderheimen » Hampstead Nurseries « (1939-1945), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26812-2
- Indikationsstellung in der Kinderanalyse und andere Schriften (1945-1956), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26814-6
- Anwendung psychoanalytischen Wissens auf die Kindererziehung und andere Schriften (1956-1965), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26817-7
- Psychoanalytische Beiträge zur normalen Kinderentwicklung (1971-1980), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26820-7
- Anstaltskinder; Berichte aus den Kriegskinderheimen » Hampstead Nurseries « (1939-1945), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26813-9
- Psychoanalyse und Erziehung und andere Schriften (1945-1956), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26815-3
- Probleme der psychoanalytischen Ausbildung, der Diagnose und der therapeutischen Technik (1966-1970), FISCHER Taschenbuch; ISBN: 978-3-596-26819-1
- Forschungsergebnisse aus der » Hampstead Child-Therapy Clinic « und andere Schriften (1956-1965); FISCHER Taschenbuch; ISBN: 978-3-596-26816-0
Reiter, L.
- Von der Familientherapie zur systemischen Perspektive. Springer Verlag, Heidelberg (1997)
Rotthaus, W. [Hrsg.]
- Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Carl-Auer, Heidelberg (2013)
Petermann, F.
- Grundbegriffe und Trends der Klinische Kinderpsychologie und Kinderpsychotherapie. In: Petermann F (Hrsg) Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie und – psychotherapie. Hogrefe, Göttingen (2002)
Schmidtchen, S.
- Indikation zur Spieltherapie. In Bencken J (Hrsg) Kinderspieltherapie. Kohlhammer, Stuttgart (1982)
Warnke A., Lehmkuhl G.
- (2011) Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Deutschland. Die Versorgung von psychisch kranken Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Schattauer Verlag, Stuttgart
Quellen
- Landespsychotherapeutenkammer Baden – Württemberg: Wege zur Psychotherapie. Landespsychotherapeutenkammer Baden- Württemberg.
- Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters. Fegert, Eggers, ReschSpringer (2012)
