Vereinbarungen zur Probatorik und Behandlung

Herzlich willkommen.

Bitte füllen Sie die nachfolgenden Angaben für Ihre Anmeldung aus.

Anschließend bitten wir Sie, die aufgeführten Vereinbarungen zu bestätigen.

Nach Abschluss können Sie diese als PDF-Datei speichern oder ausdrucken.

Zusätzlich erhalten Sie eine Terminbestätigung per E-Mail.


PatientIn


hier vertreten durch

1) Sorgeberechtigte Person
RechnungsempfängerIn / VersicherungsnehmerIn


2) Sorgeberechtigte Person


falls die Adresse abweicht


Vereinbarungen zur Beratung, Probatorik und psychotherapeutischen Behandlung

Bitte lesen und unten bestätigen


Absagevereinbarung & Ausfallhonorar
Alle vereinbarten Termine werden exklusiv für Sie reserviert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Absagen mindestens zwei Werktage (Mo bis Fr) im Voraus erfolgen müssen. Verspätete Absagen werden berechnet.

Regelungen zur Terminvereinbarung & Ausfallhonorar anzeigen

Da die Praxis als reine Bestellpraxis geführt wird und psychotherapeutische Behandlungen über einen längeren Zeitraum fest geplant werden, reserviere ich die vereinbarte Sitzungszeit (50 Minuten) exklusiv für Sie bzw. Ihr Kind.

Rechtzeitige Absage: Sitzungen, die aus zwingenden Gründen rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Werktage (Mo bis Fr) im Voraus abgesagt werden, werden nicht berechnet.

Verspätete Absage / Nichterscheinen: Vereinbarte Sitzungen, die nicht wahrgenommen werden, stelle ich unabhängig vom Grund der Verhinderung (z. B. Krankheit, Vergessen, Verkehrsprobleme, Terminkollisionen) privat als Ausfallhonorar in Rechnung. Dies gilt auch für Sitzungen in der ersten Krankheitswoche.

Rechtliche Grundlage: Diese Regelung basiert auf dem gesetzlichen Annahmeverzug gemäß §§ 293, 296, 615 BGB. Ein Verschulden des Patienten ist hierfür nicht erforderlich.

Keine Erstattung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Ausfallhonorare nicht. Die Kosten sind vollständig vom Patienten bzw. den Sorgeberechtigten zu tragen.

Honorarvereinbarung

zwischen dem Patienten (vertreten durch beide Sorgeberechtigten) und Tobias Szuwart. Bei gemeinsamem Sorgerecht schließen beide Elternteile diesen Vertrag ab und tragen die Honorarforderungen gemeinsam. Die Abrechnung erfolgt nach der GOP.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch Versicherungen von Ihrem individuellen Tarif abhängig ist und eine vollständige Deckung nicht in jedem Fall garantiert ist. Besprechen Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.

Das Honorar für die therapeutische Sitzung berechnet sich aus der Psychotherapie Ziffer 861: 160,48 Euro und der begleitenden Befunderhebung Ziffer A801: 33,52 Euro. Der Gesamtbetrag pro Termin beläuft sich somit auf 194 Euro.

Hinweis: Die angewendeten Steigerungsfaktoren berücksichtigen den zeitlichen Aufwand, die fachliche Qualifikation sowie die seit 1985 unveränderte Gebührenstruktur der GOP.

Details zu den Honorarsätzen anzeigen

Leistungen nach der GOP sind grundsätzlich erstattungsfähig. Bitte vergewissern Sie sich vorab über Ihre geltenden Versicherungsbedingungen (AVB), da die Erstattung von abweichenden Steigerungen möglicherweise nicht in vollem Umfang gesichert ist.

Honorar gemäß § 2 GOÄ / GOP: Zum Erstgespräch, der Probatorik und Beginn der Behandlung: 

  • Ziffer 860: Biografische Anamnese (schriftl. Aufzeichn.). Faktor: 3,5 | 187,69 Euro – Einmalig
  • Ziffer 808: Einleitung/Verlängerung (Gutachterverfahren). Faktor: 2,3 | 53,64 Euro – 1x pro Antrag bei der Versicherung

Zur Diagnostik und während der Behandlung zur Verlaufskontrolle (mehrfach möglich):

  • Ziffer 855: Projektive Testverfahren. Faktor: 2,5 | 105,21 Euro
  • Ziffer 857: Orientierende Testuntersuchungen. Faktor: 3,5 | 23,66 Euro
  • je nach Aufwand, Tiefe und Schwierigkeit

Die Gebühr der fortlaufenden therapeutischen Sitzungen berechnet sich wie folgt:

  • Ziffer A801: Erhebung psychischer Befund. Faktor: 2,3 | 33,52 Euro
  • Ziffer 861: Psychotherapie / Einzelbehandlung (50 Min.). Faktor: 3,9902 | 160,48 Euro

Der Gesamtbetrag pro Termin beläuft sich somit auf 194 Euro.

Rechnungsservice

Wir möchten uns voll und ganz auf Sie und Ihre Behandlung konzentrieren. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, die Abrechnung einem kompetenten Partner zu übertragen:


BFS health finance GmbH
Hülshof 24 in 44369 Dortmund
Telefon 0231-94 53 62-600
Fax 0231-94 53 62-688
servicecenter@meinebfs.de

Dieser für Sie kostenlose Service ermöglicht Ihnen einen einfachen digitalen Zugriff auf Ihre Rechnungen. Über das Patientenportal der BFS können Sie Ihre Unterlagen jederzeit sicher abrufen. BFS gewährleistet die zügige, unkomplizierte und korrekte Bearbeitung Ihrer Rechnung. Sie ist zugleich Ihr freundlicher und kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen der Rechnung und bietet Ihnen auf Wunsch auch Teilzahlungsmöglichkeiten.

Um die Abrechnung in Zusammenarbeit mit BFS zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis. Daher bitten wir Sie um Ihre Zustimmung zu den nebenstehenden Erklärungen.

Bitte beachten Sie für weitere Informationen zum Datenschutz unser Informationsblatt. Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz bei BFS und zu Ihren Rechten erfahren Sie unter: https://meinebfs.de/datenschutz. Überdies erklären wir Ihnen den hier dargestellten Ablauf noch einmal ausführlich unter https://meinebfs.de/FAQ.

Ich erkläre mich bzw. wir erklären uns als Sorgeberechtigte ausdrücklich einverstanden

– mit der Weitergabe unserer Personenstammdaten (Name, Geburtsdatum und Anschrift) durch den Behandler an BFS, auch vor Aufnahme der Behandlung;
– mit der Übermittlung und Verarbeitung der für die Abrechnung und Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen (Name, auch von Sorgeberechtigten, Geburtsdatum, Anschrift, Diagnose, Leistungsziffern und Behandlungsdaten) an die BFS;
– mit der Übermittlung und Verarbeitung der Rechnungsnummer, des Fälligkeitsdatums sowie der Rechnungshöhe an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale sowie an die European Receivables Finance SA, jeweils zum Zwecke der Sicherung offener Forderungen und zur Refinanzierung des Geschäftsmodells der BFS;
– mit der Übermittlung und Verarbeitung weiterer forderungsbegründender Gesundheitsdaten im Falle der Zahlungsunfähigkeit der BFS und der Geltendmachung der Forderung durch die refinanzierende Bank und die European Receivables Finance SA;
– mit der befristeten Nutzung meiner Daten durch BFS zum Auffinden systemischer Fehler und zur Optimierung interner Abläufe bei der Abrechnung, mit anschließender Löschung der Daten. Eine Speicherung Ihrer Daten außerhalb von BFS findet nicht statt.

Schweigepflichtsentbindung: Ich entbinde meinen Behandler, seine Vertretung und BFS in dem aufgezeigten Rahmen jeweils von ihrer Schweigepflicht. Sollte es über die Berechtigung der Forderung unterschiedliche Auffassungen geben, kann der Behandler in einer etwaigen Auseinandersetzung als Zeuge gehört werden.

Weiteres: Vorstehende Erklärungen werden freiwillig erteilt und können mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Nichtunterzeichnung entstehen keine Nachteile im Hinblick auf die Behandlung.

Beginn & Beendigung der Therapie
Die Psychotherapie soll auf Ihren Wunsch hin schnellstmöglich beginnen, ohne die Leistungszusage der Versicherung abzuwarten. Tobias Szuwart leitet alle Schritte für das Gutachterverfahren ein.

Die Therapie kann jederzeit ohne Frist beendet werden. Im Sinne eines geordneten therapeutischen Prozesses sind in diesem Fall zwei gemeinsame Abschlusssitzungen vorgesehen.

Details zu Beginn & Beendigung

Vereinbarung zum Behandlungsbeginn: Da die Therapie vor der Bewilligung startet, erklären sich der/die Patient/in bzw. die Sorgeberechtigten bereit, die anfallenden Kosten (gemäß Honorarvereinbarung) privat zu tragen, falls die Versicherung die Übernahme ablehnt oder erst ab einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach Gutachterzustimmung) zusagt.

Beendigung der Behandlung: Die Therapie ist schriftlich zu beenden; eine kurze Mitteilung per E-Mail ist ausreichend. Ein einvernehmlicher Abschluss in zwei Sitzungen dient der fachgerechten Beendigung und Sicherung der Ergebnisse.

Aufklärung zur geplanten psychotherapeutischen Behandlung
Die Behandlung erfolgt als tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Ziel ist die Heilung oder Besserung von psychischen und psychosomatischen Störungen sowie Entwicklungsverzögerungen.

 
Ablauf: Die Sitzungen dauern üblicherweise 50 Minuten und finden ein- bis zweimal pro Woche statt. Die Regelmäßigkeit ist entscheidend für den Therapieerfolg. Der Gesamtzeitraum liegt meist zwischen 8 und 24 Monaten. Bei Patienten bis 21 Jahre finden zunächst bis zu 6 probatorische Sitzungen statt.
Details zu Heilungschancen, Risiken und Alternativen
Heilungschancen: In 50–90 % der Fälle tritt eine Heilung oder deutliche Besserung ein. Dies ist abhängig von der Art der Symptome und deren Dauer (Chronifizierung).
 
Risiken & Nebenwirkungen: Psychotherapie kann zeitweise zu ungewohnten oder verunsichernden Gefühlen sowie vorübergehenden Symptomverschlechterungen führen. Kinder können während der Behandlung zeitweise schwieriger werden. Einschneidende Lebensänderungen sollten nicht vorschnell erfolgen. Im Extremfall (Lebensmüdigkeit) ist sofortige psychiatrische Hilfe notwendig!
 
Alternativen: Dazu gehören die Analytische Psychotherapie, die Verhaltenstherapie, die Systemische Therapie oder eine medikamentöse Stabilisierung durch einen Psychiater. Zudem existieren diverse Beratungsstellen (Erziehung, Sucht etc.).
 
Dokumentation: Diese schriftliche Information ergänzt die mündliche Aufklärung. Mit Ihrer Bestätigung dokumentieren Sie den Erhalt dieser Informationen.
 
Supervision und Fallbesprechung: Zur Behandlungsplanung und Qualitätssicherung kann der Therapieverlauf anonymisiert im Rahmen von Fallbesprechungen oder Supervisionen mit fachlichen Kolleginnen und Kollegen erörtert werden.
 
Für den Fall, dass der/die minderjährige Patient/in selbstständig zu den Terminen erscheint 
Hinweis zur rechtlichen Grundlage: Zwischen dem 7. und 13. Lebensjahr greift die elterliche Einschätzung zur Reife des Kindes (insb. im Rahmen der Deliktsfähigkeit nach dem BGB). Ab dem 14. Lebensjahr besitzen Jugendliche in der Regel die nötige Einsichtsfähigkeit. Diese vertragliche Vereinbarung dient der Absicherung aller Beteiligten und schützt die Praxis vor Haftungsrisiken.
 
Reife und Einverständnis: Die Sorgeberechtigten erklären hiermit ausdrücklich, dass der/die minderjährige Patient/in über die notwendige Reife und Verkehrssicherheit verfügt, um die Therapietermine selbstständig wahrzunehmen. Demnach ist der/die Patient/in ausdrücklich dazu berechtigt, allein zu den vereinbarten Terminen in die Praxis zu kommen und die Praxis nach dem Ende der jeweiligen Therapiesitzung wieder selbstständig zu verlassen.
 
Aufsichtspflicht und Erreichbarkeit: Die Aufsichtspflicht der Praxis / des Therapeuten beginnt ausschließlich mit dem Eintreffen des/der Patientin/en im Therapieraum und endet pünktlich mit dem Abschluss der vereinbarten Sitzungszeit. Für den Hin- und Rückweg sowie für eventuelle Wartezeiten außerhalb der therapeutischen Sitzung (z. B. im Wartezimmer vor Beginn der Stunde) übernehmen die Sorgeberechtigten die volle Aufsichtspflicht und Haftung. Die Sorgeberechtigten stellen sicher, dass sie oder eine andere betreuungsberechtigte Person während der gesamten Behandlungszeit unter den im Vertrag angegebenen Notfallnummern telefonisch erreichbar sind.
 
Therapeutische Fürsorgepflicht: Unberührt von dieser Vereinbarung bleibt die therapeutische Fürsorgepflicht: Sollte der/die Patient/in nach einer Sitzung aufgrund einer akuten psychischen Belastung oder Krise nach Einschätzung des Therapeuten nicht wegefähig sein, wird er/sie nicht allein entlassen. In diesem Fall werden die Sorgeberechtigten unverzüglich benachrichtigt, um den Transport zu übernehmen oder das weitere Vorgehen abzustimmen..
Patienteninformation zum Datenschutz
Gemäß der DSGVO informieren wir Sie hiermit über den Umgang mit Ihren Daten in unserer Praxis. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist eine gesetzliche Voraussetzung für Ihre Behandlung.
 

Die übermittelten Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zum Zweck der Behandlungsanbahnung, Durchführung der Behandlung und Dokumentation verarbeitet. Zugriff auf die Daten haben ausschließlich die hierzu befugten Personen der Praxis.

Details zur Datenverarbeitung
Aufnahmeverbot: Es wird bestätigt, dass alle Bild-, Video- und Tonaufnahmen in der Praxis für Patienten, deren Angehörige und Bezugspersonen untersagt sind.
 
Informationen zur Kontaktaufnahme: Es besteht die Möglichkeit mit der Praxis auch digital zu kommunizieren. Diese Kommunikationswege werden im Wesentlichen für Terminabsprachen und andere organisatorische Abstimmungen genutzt. Sensible persönliche Daten werden nicht digital versendet. Über die prinzipielle Unsicherheit der verschiedenen digitalen Kommunikationswege wurden wir informiert. Wir sind mit der Nutzung folgender Kommunikationswege einverstanden: Anrufe via übermittelte Handy- und Festnetznummern sowie übermittelter E-Mail-Adressen.
 
Zweck der Datenverarbeitung: Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und dem Psychotherapeuten zu erfüllen. Hierzu verarbeitet die Praxis personenbezogene Gesundheitsdaten (Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde). Auch Daten von vorbehandelnden Ärzten oder Therapeuten können herangezogen werden (z. B. Konsiliarberichte). Ohne diese Informationen kann eine sorgfältige Behandlung nicht erbracht werden.
 
Empfänger der Daten: Die Praxis übermittelt personenbezogene Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Empfänger können u. a. Ärzte, Therapeuten, Krankenkassen oder Beihilfestellen sein. Zum Zwecke der Rechnungsstellung werden Daten zudem an unseren Abrechnungsdienstleister, die BFS health finance GmbH, übermittelt.
 
Speicherung der Daten: Die Praxis bewahrt die personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies für die Behandlung erforderlich ist. Gemäß gesetzlicher Vorgabe werden die Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt und anschließend vollständig gelöscht.
 
Patientenrechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu: Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden.
 
Rechtliche Grundlagen: Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
 
Verantwortlicher: Tobias Szuwart | Egenolffstraße 4a | 60316 Frankfurt am Main
 

Gültigkeit der Vereinbarung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.


Bestätigungen

Mit der Aktivierung der Checkbox erklären Sie, dass Sie Zweck und Inhalt dieser Vereinbarung verstanden haben und eine Ausfertigung (per als PDF-Datei zum Download) erhalten haben. Sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen, steht der behandelnde PsychotherapeutIn selbstverständlich zur Verfügung.