Vereinbarungen zur Probatorik und Behandlung

Herzlich willkommen.

Bitte füllen Sie Ihre Anmeldung kurz aus.

Am Ende können Sie die Vereinbarung direkt als PDF speichern.

Ihre Terminbestätigung kommt zusätzlich per E-Mail.


PatientIn


hier vertreten durch

1) Sorgeberechtigte Person
RechnungsempfängerIn / VersicherungsnehmerIn


2) Sorgeberechtigte Person


falls die Adresse abweicht


Vereinbarungen zur Probatorik & Behandlung
Bitte lesen und unten bestätigen


Absagevereinbarung & Ausfallhonorar
Alle vereinbarten Termine werden exklusiv für Sie reserviert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Absagen mindestens zwei Werktage (Mo bis Fr) im Voraus erfolgen müssen. Verspätete Absagen werden berechnet.

Regelungen zur Terminvereinbarung & Ausfallhonorar anzeigen

Da die Praxis als reine Bestellpraxis geführt wird und psychotherapeutische Behandlungen über einen längeren Zeitraum fest geplant werden, reserviere ich die vereinbarte Sitzungszeit (50 Minuten) exklusiv für Sie bzw. Ihr Kind.

1. Rechtzeitige Absage: Sitzungen, die aus zwingenden Gründen rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Werktage (Mo bis Fr) im Voraus abgesagt werden, werden nicht berechnet.

2. Verspätete Absage / Nichterscheinen: Vereinbarte Sitzungen, die nicht wahrgenommen werden, stelle ich unabhängig vom Grund der Verhinderung (z. B. Krankheit, Vergessen, Verkehrsprobleme, Terminkollisionen) privat als Ausfallhonorar in Rechnung. Dies gilt auch für Sitzungen in der ersten Krankheitswoche.

3. Rechtliche Grundlage: Diese Regelung basiert auf dem gesetzlichen Annahmeverzug gemäß §§ 293, 296, 615 BGB. Ein Verschulden des Patienten ist hierfür nicht erforderlich.

4. Keine Erstattung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Ausfallhonorare nicht. Die Kosten sind vollständig vom Patienten bzw. den Sorgeberechtigten zu tragen.

Honorarvereinbarung
zwischen dem Patienten (vertreten durch beide Sorgeberechtigten) und Tobias Szuwart. Bei gemeinsamem Sorgerecht schließen beide Elternteile diesen Vertrag ab und tragen die Honorarforderungen gemeinsam. Die Abrechnung erfolgt nach der GOP.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch Versicherungen von Ihrem individuellen Tarif abhängig ist und eine vollständige Deckung nicht in jedem Fall garantiert ist. Besprechen Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.

Das Honorar für die therapeutische Sitzung berechnet sich aus der Psychotherapie Ziffer 861: 160,48€ und der begleitenden Befunderhebung Ziffer A801: 33,52€. Der Gesamtbetrag pro Termin beläuft sich somit auf 194 €.

Hinweis: Die Steigerung ist wirtschaftlich notwendig, da die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) seit dem Jahr 1985 nicht mehr an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst wurde.

Details zu den Honorarsätzen

Leistungen nach der GOP sind grundsätzlich erstattungsfähig. Bitte vergewissern Sie sich vorab über Ihre geltenden Versicherungsbedingungen (AVB), da die Erstattung von abweichenden Steigerungen möglicherweise nicht in vollem Umfang gesichert ist.

Honorar gemäß § 2 GOÄ / GOP

Zum Erstgespräch, der Probatorik und Beginn der Behandlung:

  • Ziffer 860: Biografische Anamnese (schriftl. Aufzeichn.). Faktor: 3,5 | 187,69 € – Einmalig 
  • Ziffer 808: Einleitung/Verlängerung (Gutachterverfahren). Faktor: 2,3 | 53,64 € – 1x pro Antrag bei der Versicherung

Zur Diagnostik und während der Behandlung zur Verlaufskontrolle (mehrfach möglich):

  • Ziffer 855: Projektive Testverfahren. Faktor: 1,8 | 75,75 € bis 2,5 | 105,21 €
  • Ziffer 857: Orientierende Testuntersuchungen. Faktor: 1,8 | 12,17 € bis 3,5 | 23,66 €
  • je nach Aufwand, Tiefe und Schwierigkeit 

Die Gebühr der fortlaufenden therapeutischen Sitzungen berechnet sich wie folgt:

  • Ziffer A801: Erhebung psychischer Befund. Faktor: 2,3 | 33,52€
  • Ziffer 861: Psychotherapie / Einzelbehandlung (50 Min.). Faktor: 3,9902 | 160,48€

Der Gesamtbetrag pro Termin beläuft sich somit auf 194 €.

Rechnungsservice

Die Erstellung unserer Rechnungen übernimmt die BFS health finance GmbH. Diesen spezialisierten Dienstleister kennen Sie vielleicht bereits von Ihrem Zahnarzt.
 
Dieser für Sie kostenlose Service ermöglicht Ihnen einen einfachen digitalen Zugriff auf Ihre Rechnungen. Über das Patientenportal der BFS können Sie Ihre Unterlagen jederzeit sicher abrufen und bei Bedarf unkompliziert Zahlungsziele anpassen oder Teilzahlungen vereinbaren.
Details zum Abrechnungsservice
Zum Zweck der Rechnungsstellung werden Stammdaten, Diagnosen und Leistungsziffern sicher an die BFS health finance GmbH übermittelt. Die Servicegebühren hierfür übernimmt der Behandler für Sie. Mit der ersten Rechnung erhalten Sie ebenfalls Ihre Zugangsdaten für das Online-Portal.

Beginn & Beendigung der Therapie
Die Psychotherapie soll auf Ihren Wunsch hin schnellstmöglich beginnen, ohne die Leistungszusage der Versicherung abzuwarten. Tobias Szuwart leitet alle Schritte für das Gutachterverfahren ein.

Die Therapie kann jederzeit ohne Frist beendet werden. Im Sinne eines geordneten therapeutischen Prozesses sind in diesem Fall zwei gemeinsame Abschlusssitzungen vorgesehen.

Details zu Beginn & Beendigung

Vereinbarung zum Behandlungsbeginn:
Da die Therapie vor der Bewilligung startet, erklären sich der/die Patient/in bzw. die Sorgeberechtigten bereit, die anfallenden Kosten (gemäß Honorarvereinbarung) privat zu tragen, falls die Versicherung die Übernahme ablehnt oder erst ab einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach Gutachterzustimmung) zusagt.

Beendigung der Behandlung:
Die Therapie ist schriftlich zu beenden; eine kurze Mitteilung per E-Mail ist ausreichend. Ein einvernehmlicher Abschluss in zwei Sitzungen dient der fachgerechten Beendigung und Sicherung der Ergebnisse.

Aufklärung zur geplanten psychotherapeutischen Behandlung

Die Behandlung erfolgt als tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Ziel ist die Heilung oder Besserung von psychischen und psychosomatischen Störungen sowie Entwicklungsverzögerungen.
 
Ablauf
Die Sitzungen dauern üblicherweise 50 Minuten und finden ein- bis zweimal pro Woche statt. Die Regelmäßigkeit ist entscheidend für den Therapieerfolg. Der Gesamtzeitraum liegt meist zwischen 8 und 24 Monaten. Bei Patienten bis 21 Jahre finden zunächst bis zu 6 probatorische Sitzungen statt.
Details zu Heilungschancen, Risiken und Alternativen:
Heilungschancen
In 50–90 % der Fälle tritt eine Heilung oder deutliche Besserung ein. Dies ist abhängig von der Art der Symptome und deren Dauer (Chronifizierung).
 
Risiken & Nebenwirkungen
Psychotherapie kann zeitweise zu ungewohnten oder verunsichernden Gefühlen sowie vorübergehenden Symptomverschlechterungen führen. Kinder können während der Behandlung zeitweise schwieriger werden. Einschneidende Lebensänderungen sollten nicht vorschnell erfolgen. Im Extremfall (Lebensmüdigkeit) ist sofortige psychiatrische Hilfe notwendig!
 
Alternativen
Dazu gehören die Analytische Psychotherapie, die Verhaltenstherapie, die Systemische Therapie oder eine medikamentöse Stabilisierung durch einen Psychiater. Zudem existieren diverse Beratungsstellen (Erziehung, Sucht etc.).
 
Dokumentation
Diese schriftliche Information ergänzt die mündliche Aufklärung. Mit Ihrer Bestätigung dokumentieren Sie den Erhalt dieser Informationen.
Patienteninformation zum Datenschutz
Gemäß der DSGVO informieren wir Sie hiermit über den Umgang mit Ihren Daten in unserer Praxis. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist eine gesetzliche Voraussetzung für Ihre Behandlung.
 
Hinweis zu diesem Formular
Da dieses Formular sensible Gesundheitsdaten enthält, werden Ihre Angaben nach der verschlüsselten Übermittlung umgehend vom Webserver gelöscht und nur in der internen Patientenakte weiterverarbeitet.
Vollständige Details zur Datenverarbeitung
Aufnahmeverbot: Es wird bestätigt, dass alle Bild-, Video- und Tonaufnahmen in der Praxis für Patienten, deren Angehörige und Bezugspersonen untersagt sind.
 
Informationen zur Kontaktaufnahme: Es besteht die Möglichkeit mit der Praxis auch digital zu kommunizieren. Diese Kommunikationswege werden im Wesentlichen für Terminabsprachen und andere organisatorische Abstimmungen genutzt. Sensible persönliche Daten werden nicht digital versendet. Über die prinzipielle Unsicherheit der verschiedenen digitalen Kommunikationswege wurden wir informiert. Wir sind mit der Nutzung folgender Kommunikationswege einverstanden: Anrufe via übermittelte Handy- und Festnetznummern sowie übermittelter E-Mail-Adressen.
 
Zweck der Datenverarbeitung: Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und dem Psychotherapeuten zu erfüllen. Hierzu verarbeitet die Praxis personenbezogene Gesundheitsdaten (Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde). Auch Daten von vorbehandelnden Ärzten oder Therapeuten können herangezogen werden (z. B. Konsiliarberichte). Ohne diese Informationen kann eine sorgfältige Behandlung nicht erbracht werden.
 
Empfänger der Daten: Die Praxis übermittelt personenbezogene Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Empfänger können u. a. Ärzte, Therapeuten, Krankenkassen oder Beihilfestellen sein. Zum Zwecke der Rechnungsstellung werden Daten zudem an unseren Abrechnungsdienstleister, die BFS health finance GmbH, übermittelt.
 
Speicherung der Daten: Die Praxis bewahrt die personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies für die Behandlung erforderlich ist. Gemäß gesetzlicher Vorgabe werden die Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt und anschließend vollständig gelöscht.
 
Patientenrechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu: Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden.
 
Rechtliche Grundlagen: Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
 
Verantwortlicher: Tobias Szuwart | Egenolffstraße 4a | 60316 Frankfurt am Main
Sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen, steht der behandelnde Psychotherapeut selbstverständlich zur Verfügung. Mit der Aktivierung der Checkbox erklären Sie, dass Sie Zweck und Inhalt dieser Vereinbarung verstanden haben und eine Ausfertigung (per E-Mail-Bestätigung) er

Bestätigungen zur Behandlung
durch Eltern bzw. VersicherungsnehmerIn