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Vereinbarungen zur Probatorik und Behandlung

PatientIn


1) Sorgeberechtigte Person
RechnungsempfängerIn / VersicherungsnehmerIn


2) Sorgeberechtigte Person


falls die Adresse abweicht


Vereinbarungen zur Probatorik & Behandlung
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Absagevereinbarung & Ausfallhonorar
Alle vereinbarten Termine werden exklusiv für Sie reserviert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Absagen mindestens zwei Werktage (Mo bis Fr) im Voraus erfolgen müssen. Verspätete Absagen werden berechnet.

Regelungen zur Terminvereinbarung & Ausfallhonorar anzeigen

Da die Praxis als reine Bestellpraxis geführt wird und psychotherapeutische Behandlungen über einen längeren Zeitraum fest geplant werden, reserviere ich die vereinbarte Sitzungszeit (50 Minuten) exklusiv für Sie bzw. Ihr Kind.

1. Rechtzeitige Absage: Sitzungen, die aus zwingenden Gründen rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Werktage (Mo bis Fr) im Voraus abgesagt werden, werden nicht berechnet.

2. Verspätete Absage / Nichterscheinen: Vereinbarte Sitzungen, die nicht wahrgenommen werden, stelle ich unabhängig vom Grund der Verhinderung (z. B. Krankheit, Vergessen, Verkehrsprobleme, Terminkollisionen) privat als Ausfallhonorar in Rechnung. Dies gilt auch für Sitzungen in der ersten Krankheitswoche.

3. Rechtliche Grundlage: Diese Regelung basiert auf dem gesetzlichen Annahmeverzug gemäß §§ 293, 296, 615 BGB. Ein Verschulden des Patienten ist hierfür nicht erforderlich.

4. Keine Erstattung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Ausfallhonorare nicht. Die Kosten sind vollständig vom Patienten bzw. den Sorgeberechtigten zu tragen.

Honorarvereinbarung
zwischen dem Patienten (vertreten durch beide Sorgeberechtigten) und Tobias Szuwart. Bei gemeinsamem Sorgerecht schließen beide Elternteile diesen Vertrag ab und tragen die Honorarforderungen gemeinsam. Die Abrechnung erfolgt nach der GOP.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch Versicherungen von Ihrem individuellen Tarif abhängig ist und eine vollständige Deckung nicht in jedem Fall garantiert ist. Besprechen Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.

Das Honorar für die therapeutische Sitzung berechnet sich aus der Psychotherapie Ziffer 861: 195,00 € und der begleitenden Befunderhebung Ziffer A801: 14,57 €. Der Gesamtbetrag pro Termin beläuft sich somit auf 209,57 €.

Hinweis: Die Steigerung ist wirtschaftlich notwendig, da die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) seit dem Jahr 1985 nicht mehr an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst wurde.

Details zu den Honorarsätzen

Leistungen nach der GOP sind grundsätzlich erstattungsfähig. Bitte vergewissern Sie sich vorab über Ihre geltenden Versicherungsbedingungen (AVB), da die Erstattung von abweichenden Steigerungen möglicherweise nicht in vollem Umfang gesichert ist.

Honorar gemäß § 2 GOÄ / GOP:

  • Ziffer 860: Biografische Anamnese (schriftl. Aufzeichn.). Faktor: 3,5 | 187,69 €
  • Ziffer 808: Einleitung/Verlängerung (Gutachterverfahren). Faktor: 2,3 | 53,64 €
  • Ziffer 855: Projektive Testverfahren. Faktor: 1,8 | 75,75 €
  • Ziffer 857: Orientierende Testuntersuchungen. Faktor: 1,8 | 12,17 €

Das Honorar für die fortlaufenden therapeutischen Sitzungen (50 Min.) berechnet sich wie folgt:

  • Ziffer A801: Erhebung psychischer Befund. Faktor: 1,0 | 14,57 €
  • Ziffer 861: Psychotherapie / Einzelbehandlung (50 Min.). Faktor: 4,8485 | 195,00 €

Der Gesamtbetrag pro Termin beläuft sich somit auf 209,57 €.

Rechnungsservice

Die Erstellung unserer Rechnungen übernimmt die BFS health finance GmbH. Diesen spezialisierten Dienstleister kennen Sie vielleicht bereits von Ihrem Zahnarzt.
 
Dieser für Sie kostenlose Service ermöglicht Ihnen einen einfachen digitalen Zugriff auf Ihre Rechnungen. Über das Patientenportal der BFS können Sie Ihre Unterlagen jederzeit sicher abrufen und bei Bedarf unkompliziert Zahlungsziele anpassen oder Teilzahlungen vereinbaren.
Details zum Abrechnungsservice
Zum Zweck der Rechnungsstellung werden Stammdaten, Diagnosen und Leistungsziffern sicher an die BFS health finance GmbH übermittelt. Die Servicegebühren hierfür übernimmt der Behandler für Sie. Mit der ersten Rechnung erhalten Sie ebenfalls Ihre Zugangsdaten für das Online-Portal.

Beginn & Beendigung der Therapie
Die Psychotherapie soll auf Ihren Wunsch hin schnellstmöglich beginnen, ohne die Leistungszusage der Versicherung abzuwarten. Tobias Szuwart leitet alle Schritte für das Gutachterverfahren ein.

Die Therapie kann jederzeit ohne Frist beendet werden. Im Sinne eines geordneten therapeutischen Prozesses sind in diesem Fall zwei gemeinsame Abschlusssitzungen vorgesehen.

Details zu Beginn & Beendigung

Vereinbarung zum Behandlungsbeginn:
Da die Therapie vor der Bewilligung startet, erklären sich der/die Patient/in bzw. die Sorgeberechtigten bereit, die anfallenden Kosten (gemäß Honorarvereinbarung) privat zu tragen, falls die Versicherung die Übernahme ablehnt oder erst ab einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach Gutachterzustimmung) zusagt.

Beendigung der Behandlung:
Die Therapie ist schriftlich zu beenden; eine kurze Mitteilung per E-Mail ist ausreichend. Ein einvernehmlicher Abschluss in zwei Sitzungen dient der fachgerechten Beendigung und Sicherung der Ergebnisse.

Bestätigungen zur Behandlung
durch Eltern bzw. VersicherungsnehmerIn