Psychotherapie für privatversicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Direkt und ohne Wartezeit

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können in verschiedenen Lebensphasen seelische Schwierigkeiten oder herausfordernde Situationen erleben. In meiner Privatpraxis für Psychotherapie im Frankfurter Nordend begleite ich privatversicherte Patientinnen und Patienten in solchen Phasen. 

Die Behandlungen erfolgen auf tiefenpsychologisch fundierter Grundlage. Je nach Anliegen können zusätzlich Elemente aus Musik-, Kunst-, Körper- und Verhaltenstherapie sowie aus der systemischen Therapie einbezogen werden.

Im Erstgespräch besprechen wir gemeinsam die aktuelle Situation und prüfen in Ruhe, welche Unterstützung sinnvoll sein kann.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist, können Sie jederzeit ein Erstgespräch vereinbaren.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Kostenübernahme durch private Versicherungen

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. In vielen Tarifen werden psychotherapeutische Leistungen vollständig oder teilweise erstattet. Ist es sinnvoll hierzu die individuellen Vertragsbedingungen bei der Krankenversicherung zu erfragen.

Hand hält Karte vor Laptop – Symbolbild für Psychotherapie-Kosten und Abrechnung mit gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung

Abrechnung

Wie üblich wird Ihnen als privatversicherter PatientIn eine Rechnung ausgestellt, die an die Eltern als Versicherungsnehmer adressiert ist. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP).

Die Rechnung können Sie dann bei der Krankenversicherung oder der Beihilfe einreichen, um die vertraglich vereinbarte Erstattung der Kosten zu erhalten.

Umfang und Dauer einer Psychotherapie

Der Stundenumfang und die Dauer einer Psychotherapie hängen neben den individuellen Vertragsbedingungen vor allem vom jeweiligen psychotherapeutischen Verfahren ab. Viele private Krankenversicherungen orientieren sich dabei an den Kontingenten der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe Tabelle), etwa bei Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, analytischer Psychotherapie oder systemischen Therapie.

Verfahren Kinder Jugendliche
Analytische Psychotherapie bis 150 Sitzungen bis 180 Sitzungen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis 150 Sitzungen bis 180 Sitzungen
Verhaltenstherapie bis 80 Sitzungen bis 100 Sitzungen
Systemische Therapie bis 48 Sitzungen bis 48 Sitzungen
Verfahren Kinder Jugendliche
Analytische Psychotherapie Kinder bis 150 Sitzungen Jugendliche bis 180 Sitzungen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Kinder bis 150 Sitzungen Jugendliche bis 180 Sitzungen
Verhaltenstherapie Kinder bis 80 Sitzungen Jugendliche bis 100 Sitzungen
Systemische Therapie Kinder bis 48 Sitzungen Jugendliche bis 48 Sitzungen

Erstgespräch

Im Erstgespräch erhalten Jugendliche, junge Erwachsene oder Eltern eine erste fachliche Einschätzung der aktuellen Situation. Als Kinderpsychologe und Jugendpsychologe kläre ich gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung sinnvoll ist und ob eine Psychotherapie notwendig ist.

Der Termin kann von Jugendlichen je nach Alter alleine oder gemeinsam mit den Eltern wahrgenommen werden. Auch Eltern können zunächst ohne ihr Kind zu einem Gespräch kommen, um Fragen zu klären oder eine erste Orientierung zu erhalten.

Ablauf einer Psychotherapie

Der Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgt in mehreren Schritten. Diese dienen der diagnostischen Einschätzung, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung der weiteren Behandlung.

  • Erstgespräch
    Erste Einschätzung der aktuellen Situation, ob eine Therapie sinnvoll ist, sowie Klärung der Rahmenbedingungen.
  • Probatorische Sitzungen
    Die folgenden vier Sitzungen dienen der Diagnostik, dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Klärung, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist und welche Ziele verfolgt werden können.
  • Antrag auf Kostenübernahme
    Um eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung oder die Beihilfe zu erhalten, ist ein Antrag sowie häufig auch ein anonymer Bericht an einen Gutachter erforderlich.
  • Beginn der Therapie
    Regelmäßige psychotherapeutische Behandlung. Die Sitzungen finden in der Regel ein- bis zweimal pro Woche zu einem festen Termin statt und dauern 50 Minuten.

Häufige psychische Belastungen bei Kindern, Jugendlichen & jungen Erwachsenen

  • ADS und ADHS 
  • Autismus
  • Essstörungen 
  • Hochbegabung
  • Posttraumatische Belastungsstörung und Trauma
  • Schlafstörungen
  • Beziehungsprobleme, familiäre Konflikte, etc.
  • Zwänge 
  • Trauerreaktionen

Häufige Fragen zur Psychotherapie für Privatversicherte

Nein. Weder für ein Erstgespräch noch für eine psychotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung. Sie können direkt einen Termin in meiner Praxis vereinbaren.

In vielen Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen ganz oder teilweise. Der genaue Umfang der Erstattung hängt jedoch vom jeweiligen Versicherungstarif und den individuellen Vertragsbedingungen ab.

Viele Tarife orientieren sich in ihrem Leistungsumfang an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es kann daher sinnvoll sein, sich vor Beginn der Behandlung bei der eigenen Krankenversicherung über die konkreten Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren.

Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die genauen Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren.

In manchen Fällen ist es hilfreich, eine Kostenzusage abzuwarten, um unerwartete Eigenkosten zu vermeiden. Besonders wichtig ist dies deshalb, weil ein vorzeitiger Abbruch der Therapie aus finanziellen Gründen erfahrungsgemäß sehr belastend sein kann und sich ungünstig auf den therapeutischen Prozess und die Behandlungschancen auswirken kann. Wenn ein solcher Abbruch nicht aus mangelnder Motivation, sondern aus finanziellen Gründen erfolgt, wird dies von Betroffenen häufig als besonders frustrierend erlebt.

Der Umfang der Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab. Viele private Krankenversicherungen orientieren sich jedoch an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Übersicht über typische Sitzungsumfänge finden Sie im Abschnitt zur Kostenübernahme auf dieser Seite.

Ja. Auch Beihilfe-berechtigte Patientinnen und Patienten können eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Die Kosten werden in der Regel anteilig von der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung übernommen.

Der genaue Umfang der Erstattung hängt von den individuellen Beihilfevorschriften sowie vom jeweiligen Versicherungstarif ab. Es kann daher sinnvoll sein, sich vor Beginn der Behandlung bei der Beihilfestelle oder der privaten Krankenversicherung über die konkreten Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren.

Die Kosten psychotherapeutischer Leistungen richten sich nach Art und Umfang der individuellen Problemstellung. Für eine genaue Kosteneinschätzung vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP).

Die Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe einreichen, um die vertraglich vereinbarte Erstattung der Kosten zu erhalten.

Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel auf der Grundlage der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Je nach individueller Situation und Fragestellung können zusätzlich Elemente aus Musik-, Kunst-, Körper- oder Verhaltenstherapie sowie aus der systemischen Therapie einbezogen werden.

Die konkrete Gestaltung der Behandlung orientiert sich dabei immer an den persönlichen Bedürfnissen, Ressourcen und Zielen der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten.

Ja. Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahler begonnen werden. In diesem Fall werden die Kosten der Sitzungen direkt von Ihnen getragen.

Ein möglicher Vorteil kann sein, dass keine Diagnose an eine Krankenversicherung übermittelt wird und damit kein Eintrag in Versicherungsakten erfolgt.

Nein. In meiner Praxis biete ich kein Kostenerstattungsverfahren an. Dieses Verfahren wird in der Regel von Privatpraxen ohne Kassenzulassung genutzt, um gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu ermöglichen.

Ich bin jedoch zugelassener Psychotherapeut und verfüge über eine Abrechnungsgenehmigung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten erfolgt daher über die reguläre kassenärztliche Versorgung.

Unabhängig davon besteht selbstverständlich die Möglichkeit, psychotherapeutische Sitzungen auch privat zu vereinbaren, etwa als Selbstzahler oder über eine private Krankenversicherung.

Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren kann gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ermöglichen, eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung zu beginnen. Voraussetzung ist in der Regel, dass nachgewiesen werden kann, dass aktuell kein Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassenzulassung verfügbar ist.

Dafür müssen meist mehrere erfolglose Anfragen bei kassenzugelassenen Praxen dokumentiert werden. Anschließend kann bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Ob ein solcher Antrag bewilligt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird von den Krankenkassen individuell geprüft. In der Praxis werden die Erfolgsaussichten unterschiedlich beschrieben, und in den letzten Jahren ist eine Bewilligung häufig schwieriger geworden.

In meiner Praxis biete ich das Kostenerstattungsverfahren jedoch nicht an, da ich als zugelassener Psychotherapeut über eine Abrechnungsgenehmigung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit den gesetzlichen Krankenkassen verfüge.