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Was ist ein Jugendpsychologe?

Die Bezeichnung Jugendpsychologe bzw. Kinderpsychologe wird häufig irreführend und falsch für "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" gebraucht. Dabei ist die Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ gesetzlich geschützt. Das Führen der Bezeichnung und die Berufsausübung erfordern eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation), so fordert es das Psychotherapeutengesetz. Die falsche Verwendung und die Verwechslung mit dem Begriff „Jugendpsychologe“ ist problematisch und führt nicht nur deshalb zu Schwierigkeiten bei Patienten und Hilfesuchenden.

Im Folgenden gibt es wichtige Infos und Hinweise rund um die Themen:

  • Korrekte Berufsbezeichnungen und Aufgaben nach PyschThG
  • Krankenversicherungen und Kosten
  • Infos für Jugendliche und junge Erwachsene- Anonymität: Ohne die Eltern!
  • Erfolgreiche Suche nach einem guten Behandler

 

Jugendpsychologe versus Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Es handelt sich bei dem Begriff Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nicht gerade um eine gelungene und einfache Wortwahl. Patienten und selbst Fachpersonal haben regelmäßig Schwierigkeiten sich die Bezeichnung zu merken oder richtig zu zuordnend. Für die Patienten bedeutet die große Auswahl an Psychotherapeuten, Behandlern und Spezialisten neben all den offensichtlichen Vorteilen an dieser Stelle auch Nachteile. Zur Suche nach einem geeigneten Behandler gehören die verwirrenden Berufsbezeichnungen leider dazu.

  

Berufsbezeichnungen gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Das Psychotherapeutengesetz schreibt für psychotherapeutisch tätige Behandler die Berufsbezeichnungen Psychotherapeut als allgemeine Bezeichnung verbindlich vor. Darüber hinaus sind folgende spezifische Bezeichnungen zulässig:

Berufsbezeichnung Kürzel

Kinder- und

Jugendlichenpsychotherapeut

 

KJP

Psychologischer

Psychotherapeut

 

PP

Ärztlicher

Psychotherapeut

 

ÄP

 

Wer ist auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen spezialisiert? - Ausbildung zum Jugendpsychologen

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Psychologische Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Die genannten Berufe sind akademische Heilberufe mit staatlicher Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation). Die Behandler verfügen über langjährige Aus- und Weiterbildungen nach dem Studium. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen findet durch sie in Praxen, Institutsambulanzen sowie in Kliniken statt. Beratungsstellen können eine erste Anlaufstelle für Hilfesuchende sein, dort erfolgten jedoch keine psychotherapeutischen Behandlungen. Hier können auch Psychologen, Sozial Arbeiter oder Sozialpädagogen beratend tätig sein. Das gleiche gilt für Einrichtungen der Jugendhilfe.

Was macht ein Jugendpsychologe?

Ein Jugendpsychologe bzw. richtiger Weise ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut diagnostiziert und behandelt Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bei:

  • Psychologischen Problemen Beziehungsstörung, Trennungsangst, Verlustängste, Probleme wegen Scheidung, Trennung und Verlust
  • Psychosomatischen Erkrankungen (seelisch bedingte körperlicher Krankheitsbilder) körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund wie z.B.: Kopf- oder Bauchschmerzen; Asthma und Neurodermitis
  • Psychischen Krankheiten
  • Psychischen Störung nach ICD-10:
  • Angststörungen F41: Ängste
  • Phobische Störungen F40: Phobie vor Tieren, Platzangst, Klaustrophobie
  • Panikstörung und Panikattacken F41.0
  • Emotionale Störungen
  • Stimmungsschwankungen, Schuldgefühle o.ä.
  • Depressionen: Schlechtes Selbstwertgefühl, Selbstwert, gedrückte, depressive Stimmung
  • Zwangsstörung F42
  • Ticstörung: Motorische oder vokale Tics
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen F43
  • Traumafolgestörungen wie Posttraumatische Belastungsstörung
  • Schlafstörungen: Ein- und Durchschlafstörungen und Alpträume
  • Schulische Schwierigkeiten: Schlechte schulische Leistung, Konflikte mit Lehrern, Probleme mit Mitschülern, Mobbing sowie Prüfungsangst
  • Konflikte zwischen Elternteilen und Sohn bzw. Tochter
  • Aufmerksamkeitsdefizitstörung / Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS), Hyperkenisches Syndrom / Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und Konzentrationsschwierigkeiten
  • Persönlichkeitsstörung
  • Störung des Sozialverhaltens: Häufige Konflikte, Streit, Regelüberschreitungen
  • Psychosomatische Störungen F45
  • Selbstverletzendes Verhalten: Ritzen, Schneiden u.s.w.
  • Essstörung: Magersucht, Bulimie oder Binge-Eating

Therapie und Behandlung erfolgen durch Psychotherapie und nicht durch Medikamente. Eine begleitende Arbeit mit den Bezugspersonen kann auch möglich sein, wenn dies erforderlich und gewünscht ist. Bei familiären Konflikten, bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen, bei Fremdunterbringung oder bei gerichtlichen Fragestellungen hinzugezogen werden. Eher selten sind sie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB 8 oder im Jugendamt anzutreffen.

 

Welche Methoden und Techniken werden verwendet?

Von der gesetzlichen Krankenkassenversorgung zugelassenen sind drei Richtlinien-Verfahren:

  1. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  2. analytische Psychotherapie
  3. Verhaltenstherapie

 

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die von der gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen drei Richtlinien-Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie unterscheiden sich nicht nur konzeptionell. Sie haben auch Unterschiede im Hinblick auf die Länge und Dauer der Behandlung (siehe Tabelle: bewilligenden Stundenkontingente). Ob eine Einzeltherapie oder eine Gruppentherapie durchgeführt wird, spielt ebenfalls eine Rolle.

Jeder Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten geht eine psychotherapeutische Sprechstunde voraus. Danach folgen bis zu sechs probatorische Sitzungen, sie dienen dem Ausprobieren, dem gegenseitigen Kennenlernen und einer Diagnostik. Erst dann folgen in der gesetzlichen Krankenkasse die Bewilligungsabschnitte der Kurzzeittherapie 1 und 2, die beide umfassen 12 Stunden (zzgl. jeweils 3 Bezugspersonensitzungen) oder/ und der Langzeittherapie und deren Verlängerung.

Tabelle: Therapieverfahren und bewilligte Stundenkontingente

Abkürzungen: Analytische Psychotherapie (AP), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP), Verhaltenstherapie (VT); Langzeittherapie (LZT); EZ = Einzeltherapie; GT = Gruppentherapie

 

LZT AP TP VT

Jugendliche

EZ

GT

90/

60

90/

60

 

60/

60

Verlängerung      

Jugendliche

EZ

GT

180/

90

180/

90

80/

80

 

Psychotherapie für Jugendliche und junge Erwachsene

Ab welchem Alter und bis wie viele Jahre?

Ab 15 Jahre gilt man bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als Jugendlicher. Von 18. bis zum 21. Lebensjahr zählt man als junger Erwachsener. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann man bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Psychotherapie beginnen und darüber hinaus auch beenden. Das bedeutet man kann im Alter von 20 Jahren und 11 Monaten eine Jugendpsychotherapie beginnen und diese durch aus mehrere Jahre bei dem Jugendpsychotherapeuten weiterführen.

 

Ohne die Eltern - Schweigepflicht und anonym

Ist man bei der GKV versichert, kann man ab 15 Jahren anonym und ohne das Wissen der Eltern eine Therapie bei einem Jugendpsychologen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beginnen. Es gilt die Schweigepflicht. Diese gilt für Inhalte aus der Therapie genauso wie für die Information über eine Anmeldung oder darüber ob der Patient vorstellig wurde.

 

Erfolgreiche Suche nach Jugendpsychologen und Psychotherapeuten

Für eine erfolgreiche Suche ist es von bedeutendem Vorteil die Psychotherapeutensuche der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung der Bundesländer zu nutzen. Dort können die drei sogenannten Richtlinien-Verfahren, welche von der Krankenkasse bezahlt werden, ausgewählt werden. Diese sind die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie sowie die Verhaltenstherapie. Wählen kann man auch dort auch zwischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychologischen Psychotherapeuten oder Ärztlicher Psychotherapeut sowie dem Geschlecht des Behandlers.

In den Suchmasken der Kassenärztlichen Vereinigungen sind alle Psychotherapeuten und Ärzte zu finden, die eine Zulassung haben um mit den gesetzliche Krankenkassen (GKV) abzurechen. Laut GKV-Spitzenverband gibt es etwa 110 gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland. Zu den größten und bekanntesten gesetzlichen Krankenversicherungen zählen z.B.:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Barmer
  • DAK
  • IKK Classic
  • AOK

Allerdings bieten alle gesetzlichen Versicherungen auch sogenannte private Tarife an. In welchem Tarif man sich befindet lässt sich durch einen kurzen Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse schnell heraus finden.

 

Einen guten Jugendpsychologen in der Nähe finden in der KV-Suche

 

Jugendpsychologie

Die Jugendpsychologie ist wie die Kinderpsychologie ein Teilbereich der Entwicklungspsychologie und gehört damit zum Fach Psychologie. Ihr Gegenstand ist die Erforschung von altersbezogenen Veränderungen im menschlichen Erleben und Verhalten – also dem Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Dabei beginnt sie bereits im Mutterleib (Pränatale Entwicklung) und geht über die frühe, mittlere und späte Kindheit bis hin zur Pubertät bzw. der Adoleszenz. Der Schwerpunkt der Untersuchungen liegt hier natürlich auf dem Begriff und Altersbereich der Jugend, sowie seinen historischen Veränderungen und Auswirkungen auf die Gesellschaft.

 

Jugendpsychologie studieren

Wer Jugendpsychologie studieren will und sich wissenschaftlich mit Kindern und deren Entwicklung auseinandersetzen möchte muss das Fach Psychologie an einer Universität oder Hochschule studieren. Fernuniversitäten sind dazu nicht geeignet. Mit einer entsprechenden Fächerauswahl und Schwerpunktsetzung im Studium ist dies jedoch möglich. Hier gilt es sich vorab über die Ausrichtung der jeweiligen Universitäten, Hochschulen und deren Fachbereiche zu informieren. Die Forschungsschwerpunkte der Lehrbeauftragten unterscheiden sich zwischen den Hochschulen. Bei Interesse an dem Fachgebiet sollte im Vorfeld eine informierte Entscheidung für einen geeigneten Studienort getroffen werden.

 

Nützliche Links

 

Quellen

  1. Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen: „Information zum Patientenrechtegesetz“
  2. Ausschuss Beschwerde und Schlichtung der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen
  3. GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste

  4. Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters. Fegert, Eggers, ReschSpringer (2012)
  5. Landespsychotherapeutenkammer Baden – Württemberg: Wege zur Psychotherapie. Landespsychotherapeutenkammer Baden- Württemberg.
  6. Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

 

Wichtige Literatur zur Jugendpsychologie und Kindes- bzw. Jugendentwicklung

Erik H. Erikson

  • Identität und Lebenszyklus. Drei Aufsätze; Frankfurt a. M. 1966; 2. Aufl. 1973
  • Jugend und Krise. Die Psychodynamik im sozialen Wandel. Klett. 1974
  • Der vollständige Lebenszyklus; Frankfurt a. M. 1988; 2. Aufl. 1992

Anna Freud - Die Schriften der Anna Freud

  • Kriegskinder; Berichte aus den Kriegskinderheimen » Hampstead Nurseries « (1939-1945), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26812-2
  • Indikationsstellung in der Kinderanalyse und andere Schriften (1945-1956), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26814-6
  • Anwendung psychoanalytischen Wissens auf die Kindererziehung und andere Schriften (1956-1965), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26817-7
  • Psychoanalytische Beiträge zur normalen Kinderentwicklung (1971-1980), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26820-7
  • Anstaltskinder; Berichte aus den Kriegskinderheimen » Hampstead Nurseries « (1939-1945), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26813-9
  • Psychoanalyse und Erziehung und andere Schriften (1945-1956), FISCHER Taschenbuch ISBN: 978-3-596-26815-3
  • Probleme der psychoanalytischen Ausbildung, der Diagnose und der therapeutischen Technik (1966-1970), FISCHER Taschenbuch; ISBN: 978-3-596-26819-1
  • Forschungsergebnisse aus der » Hampstead Child-Therapy Clinic « und andere Schriften (1956-1965); FISCHER Taschenbuch; ISBN: 978-3-596-26816-0

Reiter, L.

  • Von der Familientherapie zur systemischen Perspektive. Springer Verlag, Heidelberg (1997)

Rotthaus, W. [Hrsg.]

  • Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Carl-Auer, Heidelberg (2013)

Petermann, F.

  • Grundbegriffe und Trends der Klinische Kinderpsychologie und Kinderpsychotherapie. In: Petermann F (Hrsg) Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie und – psychotherapie. Hogrefe, Göttingen (2002)

Schmidtchen, S.

  • Indikation zur Spieltherapie. In Bencken J (Hrsg) Kinderspieltherapie. Kohlhammer, Stuttgart (1982)

Warnke A., Lehmkuhl G.

  • (2011) Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Deutschland. Die Versorgung von psychisch kranken Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Schattauer Verlag, Stuttgart
 
     
https://www.psychotherapeut-frankfurt-main.de/index.php?option=com_it-recht-kanzlei&type=datenschutz