Psychotherapeut |
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Psychotherapeut ist eine Berufsbezeichnung für psychotherapeutisch tätige Ärzte, Psychologen und Pädagogen. Sie haben eine auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie absolviert. Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich geschützt. Inhaltsverzeichnis: Berufsbezeichnungen und Qualitätsstandards
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
Ausbildung und Weiterbildung Kassenärztliche Vereinigung und gesetzliche Krankenversicherung
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Nützliche Links für Patienten und Betroffene Was ist ein Psychotherapeut?Berufsbezeichnungen und QualitätsstandardsPsychotherapeut sein - nicht ohne ApprobationIn Deutschland ist die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung und das Anbieten von Psychotherapien die Erlangung der Approbation (für Heilberufe). So regelt es das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)[1] bzw. die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)[2].
Berufsrechtliche Regeln und QualitätsstandardsDer Beruf Psychotherapeut ist ein freier Beruf. Zudem zählt er zu den klassischen Kammerberufen, für die strenge standes- und berufsrechtliche Regelungen gelten. Angehörige der Berufsgruppe sind entweder in den Ärztekammern oder Psychotherapeutenkammern der jeweiligen Bundeländer organisiert. Diese stehen Patienten auch bei Konflikten, Grenzverletzungen oder Fehlverhalten von Behandlern zur Seite. Sie informieren und beraten auch zum Thema Patientenrechte.
Erlaubte Berufsbezeichnungen für PsychotherapeutenIn Deutschland sind die Bezeichnungen „Psychotherapeut", „Psychologischer Psychotherapeut" und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" durch das Strafgesetzbuch (§ 132a StGB) und das im Jahr 1998 erlassene Psychotherapeutengesetz (§ 1 PsychThG) geschützt und fest vorgegeben.
Heilpraktiker sind keine PsychotherapeutenHeilpraktiker dürfen sich nicht „Psychotherapeut“ nennen. Das gilt auch für Heilpraktiker für Psychotherapie mit dem die sogenannten „kleinen Heilpraktikerschein“. Dennoch versuchen einige Heilpraktiker immer wieder dies mit (mehr oder weniger) geschickten Formulierungen dies zu umgehen. Fehlende Ausbildungsstandarts, Befugnisüberschreitungen (z.B. „Traumatherapie“) und fehlende Abgrenzung werden regelmäßig von Wissenschaftlern, Ärzte- und Psychotherapeutenkammern kritisiert.
Aufgaben und TätigkeitsbereicheAufgaben von PsychotherapeutenPsychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen und Störungen nach wissenschaftlichen Methoden. Die unterschiedlichen Krankheitsbilder, Forschungsschwerpunkte, Wissenschaftsauffassungen und Menschenbilder haben zur Entwicklung verschiedener wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren geführt. Dies sind die Verhaltenstherapie und Psychoanalyse bzw. die analytische Psychotherapie sowie die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutKinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind auf Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr spezialisiert. Auch wenn sie in die Behandlungen Eltern und Bezugspersonen mit einbeziehen können, fallen Erwachsene nicht in ihren Zuständigkeitsbereich.
Psychotherapeutische Richtlinien-VerfahrenDerzeit gibt es in Deutschland drei wissenschaftlich anerkannte und für approbierte Psychotherapeuten abrechenbare Verfahren:
Ausbildung und WeiterbildungAusbildung von PsychotherapeutenWer als ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut tätig werden will, muss zunächst ein Studium der Psychologie oder der Medizin abgeschlossen haben. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird auch ein Studium der Pädagogik oder der Sozialpädagogik anerkannt. Im Anschluss an das Studium muss zusätzlich eine Psychotherapieweiterbildung (bei Ärzten) bzw. eine Psychotherapieausbildung (bei Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen) absolviert werden. Ärzte erhalten aufgrund der bereits vorhandenen Approbation dabei lediglich die psychotherapeutische Fachkunde. Die Ausbildung für Psychologen und Pädagogen endet mit einem Staatsexamen sowie der Erlangung der Approbation.
Kassenärztliche Vereinigung und gesetzliche KrankenversicherungArztregister und PsychotherapeutenregisterIm Arzt-/Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind alle Ärzte, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eingetragen, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen, angestellt sind, eine Zulassung anstreben oder sich in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstellen lassen möchten. Ärzte und Psychotherapeuten mit Wohnsitz in Hessen müssen beispielsweise die Eintragung bei der KV Hessen in Frankfurt beantragen. Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister erfolgt einmalig und gilt bundesweit. Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit. Die Arztregistereintragung setzt unter anderem eine abgeschlossene Weiterbildung als Facharzt oder eine Ausbildung als Psychotherapeut in einem der drei Richtlinienverfahren voraus. Das Arzt-/Psychotherapeutenregister kann für jedermann bei der Kassenärztlichen Vereinigungen eingesehen werden. Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet die dortigen Angaben bei Veränderungen zu aktualisieren.
Vertragspsychotherapeuten für gesetzlich VersicherteVertragspsychotherapeuten sind Inhaber einer Zulassung, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten berechtigt. Sie dürfen gesetzlich versicherte Patienten in ihren Praxen behandeln und ihre Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Natürlich dürfen sie auch privatversicherte Patienten oder Selbstzahler behandeln. Der Unterschied zu den so genannten privaten Praxen liegt darin, dass privat Praxen keine Zulassung besitzen und es ihnen folglich nicht möglich (bzw. nur in der Kostenerstattung) ist mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.
PsychotherapeutensucheSuche Psychotherapeut in der NäheGrundsätzlich kann man in verschieden Listen nach psychotherapeutischen Behandlern suchen. Solche Listen werden u.a. von der Kassenärztliche Vereinigung oder der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des jeweiligen Bundeslandes vorgehalten. Auch die Krankenkassen sind bei der Suche nach einem möglichen Behandler behilflich.
Psychotherapeutensuche der KV – Die einfachste Möglichkeit der SucheDie einfachste Möglichkeit ist die Psychotherapeutensuche auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung. Anders als bei den Suchmaschinen wie google o.ä. ist dort folgende Suchparameter sichergestellt:
Psychotherapeutensuche der Kassenärztliche Vereinigung Hessen Nützliche Links für Patienten und Betroffene |